ÖVE/ÖNORM EN-62305-1:2012
ÖVE/ÖNORM EN 62305-2:2013
ÖVE/ÖNORM EN 62305-3:2012
ÖVE/ÖNORM EN 62305-4:2012
Risikoanalyse nach EN62305
Abfrage der Blitzdichte
Ob für ein Objekt eine Blitzschutzanlage zu errichten ist, wird bestimmt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) z. B. durch die:
Wird eine Blitzschutzanlage errichtet, so ist diese nach der Österreichischen Bestimmung für Elektrotechnik
Reihe ÖVE/ÖNORM EN 62305 Teil 1 bis Teil 4
zu planen und zu errichten.
Diese Vorschriftenreihe ist ident mit der international von IEC und CENELEC erarbeiteten Vorschriftenreihe IEC 62305 bzw. EN 62305 zum Thema Blitzschutz.
Die einzelnen Teile dieser Vorschriftenreihe behandeln folgende Themen:
ÖVE/ÖNORM EN 62305-3:2008-01-01 ist eine nach dem ELEKTROTECHNIKGESETZ (ETG 1992) bzw. der ELEKTROTECHNIKVERORDNUNG 2002 - ETV 2002 sowie ETV 2002/A2 aus 2010 verbindlich erklärte Vorschrift.
Die oben genannten Vorschriften können beim OVE Österreichischen Verband für Elektrotechnik bestellt werden.
Das technische Komitee Blitzschutz (TK-BL) hat zusätzlich zur Reihe ÖVE/ÖNORM EN 62305 einige Richtlinien bzw. Fachinformationen zu speziellen Themen des Blitzschutzes herausgegeben.
Im Sommer 2008 erschien eine vierteilige Beitragsreihe im Fachmagazin Elektrojournal, in der Inhalt und die wesentlichen Neuerungen gegenüber der Vorschrift ÖVE/ÖNORM E 8049-1 aus 2001 erläutert wurden:
Die neue österreichische Blitzschutznormung (Teil 1)
Die neue österreichische Blitzschutznormung (Teil 2)
Die neue österreichische Blitzschutznormung (Teil 3)
Die neue österreichische Blitzschutznormung (Teil 4)
Prüfung von Blitzschutzanlagen
Blitzschutzanlagen sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und das Ergebnis ist in Form eines Prüfbefundes zu dokumentieren. Für die Prüfanforderungen liegt ein vom TK BL ausgearbeiteter Prüfbefund vor, der nicht nur für Überprüfungen von Blitzschutzanlagen nach den früher verbindlichen Normen ÖVE-E49 bzw. ÖVE/ÖNORM E 8049-1 geeignet ist, sondern darüber hinaus auch für die Überprüfungen nach der Normenreihe ÖVE/ÖNORM EN 62305.